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   VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04   

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VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04 (https://dejure.org/2004,30630)
VK Bund, Entscheidung vom 13.10.2004 - VK 2-184/04 (https://dejure.org/2004,30630)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - VK 2-184/04 (https://dejure.org/2004,30630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB); Wirtschaftlichstes Angebot gemäß § 25 Nr. 3 VOB/A ; Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer des Bundes; Auslegung einer in Verdingungsunterlagen enthaltenen Erweiterungsoption um 20 % als ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung schon beendetes Vergabeverfahren richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03 m.w.N.).

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. September 2004, VK 1 - 192/04, Beschluss vom 29. September 2004, VK 1 -198/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. November 2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3. Dezember 2003, Verg 37/03).

    Ein ohne ein (förmliches) Vergabeverfahren erteilter Auftrag ist im Ergebnis nur dort gemäß § 138 BGB nichtig, wo der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt, er also entweder weiß, dass der betreffende Auftrag dem Kartellvergaberecht unterfällt, oder er sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt, und er überdies kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenwirkt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

  • VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Der ASt stellte daraufhin mit Schreiben vom 30. Juli 2004 einen Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 151/04).

    Es handelt sich dabei um eine rechtmäßige Aufhebung (siehe dazu Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Oktober 2004, VK 2-151/04).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. September 2004, VK 1 - 192/04, Beschluss vom 29. September 2004, VK 1 -198/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. November 2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3. Dezember 2003, Verg 37/03).
  • VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-105/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgte aus einem wichtigen Grund gem. § 26 Nr. 1 lit. d) VOL/A. Zuvor hatte die 1. Vergabekammer des Bundes in mehreren Entscheidungen (vgl. nur Beschluss vom 26. August 2004, VK 1- 105/04) die Klausel in § 4 Abs. 2 des in den Verdingungsunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs als vergaberechtswidrig angesehen und die Aufhebung der Ausschreibung als geeignete Maßnahme im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB angeordnet.
  • VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-192/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. September 2004, VK 1 - 192/04, Beschluss vom 29. September 2004, VK 1 -198/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. November 2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3. Dezember 2003, Verg 37/03).
  • VK Bund, 29.09.2004 - VK 1-198/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht (mehr) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung sondern freihändig, ohne ein förmliches Verfahren vergibt, besteht eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber nur mit einem Bieter in Verhandlungen eingetreten ist (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. September 2004, VK 1 - 192/04, Beschluss vom 29. September 2004, VK 1 -198/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. November 2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3. Dezember 2003, Verg 37/03).
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